Entbindung vom Fahneneid

In den Bibelstunden gehen wir unter anderem die Bergpredigt durch. Das Thema letzten Mittwoch war das Schwören von Eiden, und ein Apsekt in diesem Thema ist der Fahneneid. Die Frage, die mich in der Vorbereitung besonders interessierte, war, ob und wie man von einem bereits geleisteten Fahneneid entbunden werden könnten. Nach mehreren Telefonaten mit der Militärseelsorge und dem Verteidigungsministerium erhielt ich eine interessante Antwort. In einem Brief fasste ich das Ergebnis für meine telefonischen Gesprächspartner zusammen (auch als PDF im Anhang):

Betreff: Entbindung vom Fahneneid und weitere Implikationen

Sehr geehrte Herren Herr Mag. Werner. Mitarbeiter der Militärseelsorge, und des Intituts für Religion und Frieden, insb. Herr Dr. Gehrhard Marchl

Ich bin ein Lehrer in der Gemeinde Christi und kam im Zuge der Vorbereitung einer Lektion über die Bergpredigt auf das Problem der Eide im allgemeinen, insbesondere aber des Fahneneides ins Nachdenken. Vor allem die Frage, ob es möglich sei, von einem bereits geleisteten Fahneneid wieder entbunden zu werden, veranlasste mich, vergangenen Mittwoch mehrere interessante Telefonate mit einigen von Ihnen allen zu führen. Über das Ergebnis meiner Nachforschungen möchte ich Sie mit diesem Brief gerne informieren, da ich davon ausgehe, dass meine Fragestellung – so ungewöhnlich sie fürs erste auch scheint – doch hin und wieder von Relevanz sein wird im Zuge Ihrer beratenden und begleitenden Tätigkeit.

Die Frage nochmals kurz zusammengefasst:

Es ist prinzipiell denkbar und aus christlicher Sich auch durchaus wünschenswert, dass das Gewissen einer Person sich im Lauf des Lebens weiterentwickelt und geschärft wird. Von daher kann es gut sein, dass Menschen nach dem bereits geleisteten Präsenzdienst zur Erkenntnis kommen, dass es ihrem christlichen Gewissen nicht mehr entspricht, weiterhin als Soldat zur Verfügung zu stehen. Allerdings sind sie durch den gegebenen Fahneneid gebunden. Meine Frage war, ob und wie es möglich ist, vom Fahneneide entbunden zu werden.

Die Antwort auf diese Frage:

Nach mehreren Telefonaten wurde ich an Herrn Mag. Edlinger vom Bundesministerium für Landesverteidigung verwiesen (DW 1021500), der mir telefonisch folgende Auskunft gab: Es ist auch nach dem Präsenzdienst noch möglich, Zivildiener zu werden; allerdings müsse man dann den Zivildienst nachträglich leisten, wobei eventuell (hier war eine gewisse Unsicherheit, Details im Zivildienstgesetz) die sechs Wochen Grundwehrdienst angerechnet würden.

Weitere Implikationen:

Daraus ergibt sich für die Beratung ein interessantes Feld, denn viele junge Männer im wehrfähigen Alter sind in der Gewissenbildung noch nicht in dem Maße herangereift wie es wünschenswert wäre, als dass sie die Tragweite des Fahneneids und des Militärdienstes ethisch bewusst erfassen könnten.

a) Präsenzdiener, die im Zuge ihrer Ausbildung Zweifel an ihrer Entscheidung bekommen, können auf die Möglichkeit aufmerksam gemacht werden. Aufgrund eines persönlichen Berichtes weiß ich, dass es im Einzelfall auch während des Präsenzdienstes ermöglicht werden kann, zum Zivildienst zu wechseln.
b) Das betrifft jeden Gemeindeseelsorger: Es ist eine Anregung, den bisherigen Lebensweg zu überdenken und einen Neubeginn zu eröffnen für jene, die sich damit abgefunden haben, dass es (beispielsweise) zu ihrer Zeit noch keinen Zivildienst gab oder die im Zuge der persönlichen Reifung den Präsenzdienst lieber nicht geleistet hätten.
c) So wie in manchen Ländern aufgrund der Arbeitslosigkeit viele Männer ins Berufsheer wechseln, bietet sich durch die Möglichkeit, Zivildienst zu beantragen ein interessanter Weg zu einer beruflichen Neuorientierung mit dem (aus ethischer Sicht) begrüßenswerten Nebeneffekt, vom Fahneneid und Wehrdienst entbunden zu werden.

Gewissensbildung und Gewissensschärfung – ein Nachsatz

Männer wie Franz Jägerstätter, der vor nicht allzu langer Zeit selig gesprochen wurde, werden als Vorbilder bezeichnet. Ich denke es ist gut, die Tragweite ihrer Entscheidungen, aber auch die Grundlagen vergleichbarer Überzeugungen, Jugendlichen bereits im Religionsunterricht und Gemeinde-Jugendstunden zu vermitteln. In diesem Zusammenhang fiel mir ein Text aus dem Jahr 1997 auf, der zur Gewissenbildung herangezogen und diskutiert werden könnte, der gerade Ihnen von der Militärseelsorge bekannt sein dürfte:

„Diese Gemengelage zwischen Staat und Kirche („institutionelle Dualität“), die hierzulande vertraglich (Konkordat) bzw. gesetzlich (Protestantengesetz) geregelt ist, hat sich historisch bewährt: sie betrifft nicht nur die Militärseelsorge, sondern auch den Religionsunterricht und die Theologischen Fakultäten, die alle unter dieser doppelten Loyalität stehen, aber nicht in dem Ausmaß wie die Militärseelsorge aus Gründen dieser Gemengelage in Frage gestellt werden (Jens Müller-Kent, Dietrich-Bonhoeffer- Verein). Die Kritik an der Militärseelsorge richtete sich stets gegen die doppelte Loyalität der Militärseelsorger als Diener zweier Herren (als durch Beamteneid in Pflicht genommene Staatsbeamte und als geistliche Amtsträger der Kirche Jesu Christi, mit der sie aufgrund ihres Ordinationsversprechens in einer ähnlich engen Beziehung stehen.)“
(www.bmlv.gv.at/pdf_pool/publikationen/ms_13_6.pdf Dr. Karl W. Schwarz ist Univ.-Prof. für Kirchenrecht an der Evangelisch-Theologischen Fakultät in Wien)

Es geht um die Problematik doppelter Loyalität. Die Befreiung des geistlichen Standes vom Militärdienst ist ein Echo aus der Zeit, als es Christen generell empfohlen (genauer: geboten) wurde, den Militärdienst zu vermeiden und zu verlassen (vgl. Canones Hippolyti 13+14, Traditio Apostolica 16, Tertullian De Corona Milits 11, u.a.). Ebenso kann man überlegen, ob der Ordinationseid des „speziellen Priestertums“ nicht als ein stellvertretendes Gelübde des „allgemeinen Priestertums“ interpretiert werden sollte. Denn jeder, der Christus nachfolgt, ist an das Gebot der Feindesliebe und das Verbot von Eiden aus der Bergpredigt gebunden; und diese Bindung des Glaubensgehorsams tritt in einen unauflöslichen Konflikt mit Fahneneid und Militärdienst, wenn man beides beim Wort nimmt und zu Ende durchdenkt.

Wie Herr Dr. Schwarz bemerkt, kann ein Militärseelsorger nicht Diener zweier Herrn sein – ist das dem „einfachen Christen“ erlaubt oder zuzumuten?

Mit dieser kleinen „Herausforderung“ möchte ich meinen Brief beschließen und hoffe, Ihnen die eine oder andere wertvolle und verwertbare Anregung mitgegeben zu haben.

Ich grüße Sie im Namen unseres Herrn Jesus Christus
mit Gottes Segen

Alexander Basnar

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Entbindung_vom_Fahneneid_Brief_an_Militaerseelsorge.pdf18.24 KB